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   BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 19.89   

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BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 19.89 (https://dejure.org/1992,1579)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1992 - 5 C 19.89 (https://dejure.org/1992,1579)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - 5 C 19.89 (https://dejure.org/1992,1579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7
    Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück als Schonvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7 (1987)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialhilfe - Hausgrundstück - Miteigentumsanteil

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 252
  • NJW 1993, 1026
  • MDR 1993, 395
  • NVwZ 1993, 484 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 183 (Ls.)
  • DÖV 1993, 161
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88

    Sozialhilfe - Hausgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 19.89
    »Ist die Wohnstatt eines Miteigentümers durch die Nutzung der anderen Miteigentümer auf einen seinem ideellen Miteigentumsanteil entsprechenden Grundstücks- und Gebäudeteil beschränkt, so ist für die Bewertung, ob das im Miteigentum stehende Hausgrundstück klein i. S. von § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG (F. 1987) ist, nur auf den aufgrund des Miteigentumsanteils als Wohnstatt genutzten Teil des Grundstücks abzustellen (Abgrenzung zu BVerwGE 89, 241 - Wohnnutzung des ganzen Hausgrundstücks -).«.

    » Nach der Rechtspr. des Senats (BVerwGE 89, 241 = DRsp V (545) 118 b - LS) kommt es für die Beurteilung, ob das Hausgrundstück eines hilfesuchenden (einsatzpflichtigen) Miteigentümers klein i.S. von § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG ist, auf das Gesamtobjekt an, wenn er es ganz bewohnt.

    Ausdrücklich offengelassen hat der Senat jedoch, wie es zu beurteilen sei, wenn dem Hilfesuchenden (Einsatzpflichtigen) durch seinen ideellen Miteigentumsanteil nicht die Nutzung des Gesamtobjekts, sondern nur eines - dem Miteigentumsanteil ggf. entsprechenden - Teiles davon eröffnet ist (BVerwGE 89, 241, 243 f.).

    Wird er durch andere Miteigentümer nicht gehindert, das ganze Hausgrundstück zu bewohnen (z.B. gemeinsames Bewohnen des ganzen Hausgrundstücks), so ist für die Beurteilung der Größe des Hausgrundstücks auf das Gesamtobjekt abzustellen (BVerwGE 89, 241, 243).

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Solange eine Teilung nicht vorliegt, ist daher das Hausgrundstück der Kläger in seiner Gesamtheit zu beurteilen (BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R - juris RdNr 35; BSG Urteil vom 30.5.1990 - 11 RAr 33/88 - juris RdNr 30; BVerwG Urteil vom 25.6.1992 - 5 C 19/89 - BVerwGE 90, 252 ff).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des

    Damit hat es nicht auf alle im Gesetz genannten Angemessenheitsfaktoren im Sinne der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entwickelten Kombinationstheorie (BVerwGE 59, 294, 301 f; 87, 278, 282 f; 89, 241, 243; 90, 252, 254 f) rekurriert und bei der Frage der Verwertbarkeit nicht hinreichend das dingliche Wohnungsrecht der Eltern der Klägerin zu 2 und die sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Klägerin zu 2 und ihren Eltern ermittelt und berücksichtigt.

    Ausgehend vom Alleineigentum der Klägerin zu 2 (vgl zur Notwendigkeit, auf die Eigentumsverhältnisse abzustellen: BVerwGE 90, 252 ff; Brühl/Geiger in Lehr- und Praxiskommentar SGB XII [LPK-SGB XII], 8. Aufl 2008, § 90 SGB XII RdNr 43) ist die Angemessenheit für sechs Personen (Kläger und deren Kinder, zusätzlich die Eltern der Klägerin zu 2) zu bestimmen.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2009 - 5 S 149/08

    Klagebefugnis von Straßenanliegern ; Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten

    Dem entsprechend spricht auch die Vorschrift des § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 StVO nicht ohne Grund lediglich von Maßnahmen zur "Kennzeichnung" (vgl. BT-Drucks. 8/3150, S. 10 zu § 6 Nr. 15 StVG; BVerwG, Urt. v. 26.06.1981 - VII C 27.79 - BVerwGE 62, 376 ; Urt. v. 20.04.1994 - 11 C 17.93 -, BVerwGE 95, 333 ; Senat, Urt. v. 18.08.1992 - 5 S 1/92 -, DÖV 1993, 161 u. Urt. v. 21.10.1993 - 5 S 646/93 -, VBlBW 1994, 191; Sauthoff, a.a.O., Rn. 1004, 1019).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2014 - L 20 SO 20/13

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII und

    Das Bundessozialgericht hat (im Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R Rn. 17 unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Gerichts zum Arbeitslosenhilferecht sowie auf BVerwG, Urteil vom 25.06.1992 - 5 C 19/89 Rn. 12) insofern ausgeführt, dass für die Beurteilung der Angemessenheit eines im Miteigentum stehenden Hausgrundstücks allein auf den vom Leistungsempfänger als Wohnung genutzten Teil des gesamten Hausgrundstücks abgestellt werden kann, wenn das Wohneigentum des Miteigentümers durch die ihren Anteilen entsprechende Nutzung der anderen Miteigentümer auf einen seinem ideellen Miteigentumsanteil entsprechenden realen Grundstücks- und Gebäudeteil beschränkt ist.
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    Umgekehrt kann nur dann auf die Größe des Miteigentumsanteils abgestellt werden, wenn der Hilfesuchende (und seine Angehörigen) auf Grund des Miteigentumsanteils lediglich einen Teil des Hausgrundstücks als Wohnstatt nutzen (BVerwG vom 25. Juni 1992, BVerwGE 90, 252, 254 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 12 SO 12/07

    Sozialhilfe

    Entgegen dem SG, das sich in seiner Entscheidung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 25.06.1992 - 5 C 19/89 - und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Bayern vom 06.10.1988 - 12 B 86.01533 - stütze, handele es sich bei dem Hausgrundstück der Klägerin zu 2) nicht um geschütztes Vermögen.

    Soweit sich das SG zur Begründung seiner Entscheidung auf die Urteile des BVerwG vom 25.06.1992 - 5 C 19/89 - und des BayVGH vom 06.10.1988 - 12 B 86.01533 - stützt und die diesen Entscheidungen zugrunde liegenden Fallgestaltungen für vergleichbar mit dem vorliegenden Fall hält, vermag der Senat dem SG nicht zu folgen.

  • OVG Niedersachsen, 12.06.1995 - 12 L 2513/94

    Sozialhilfe; Wohnfläche; Anzahl der Haushaltsangehörigen; Individualisierung der

    Die von der Rechtsprechung (s. BVerwG, Urt. v. 25.6.1992 - BVerwG - 5 C 19.89 -, BVerwGE 90, 252 (255); Hamburgisches OVG, Urt. v. 13.12.1985 - Bf I 9/85 -, FEVS 35, 229 (240); BayVGH, Urt. v. 6.10.1988 - Nr. 12 B 86.01533 -, ZfSH 1989, 192 = FEVS 38, 275 (279f); OVG für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Urt. v. 31.1.1991 - 14 L 62/89 - FEVS 41, 453 (456) - jeweils zu § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG a. F.) zu Miteigentumsanteilen und zur Nutzung das Grundeigentum einschränkenden Dienstbarkeiten entwickelten Grundsätze rechtfertigen es entgegen der im angefochtenen Urteil vertretenen Auffassung nicht, nur die Wohnfläche der Dachgeschoßwohnung, nicht aber die Gesamtwohnfläche zu betrachten.

    Beziehen sich aber das dem Hilfesuchenden (nach Sachenrecht) zustehende Recht ebenso wie das (dinglich gesicherte) Nutzungsrecht des Dritten auf das Gesamtobjekt, ohne daß der Miteigentumsanteil des Hilfesuchenden oder die Nutzungsrechte des Hilfesuchenden in bezug auf eine konkrete Wohnung (unter Ausschluß des Rechts des Dritten) einer bestimmten Wohnung zugeordnet werden können, so ist für die Berücksichtigung der Wohnfläche - aber auch, wie an dieser Stelle bereits hervorzuheben ist, für die Größe des Hausgrundstückes und des Grundstückswertes (Verkehrswertes) - auf das Gesamtobjekt abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6.1992, aaO, S. 254 f.; Hamburgisches OVG, aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 7 AS 79/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Etwas anderes könne ausnahmsweise nur dann gelten, wenn die Nutzung auf einem dem Miteigentumsanteil entsprechenden Teil, so etwa durch Aufteilung der Wohnfläche in getrennte Wohnungen, beschränkt sei (BVerwG, Urteil vom 25.06.1992, 5 C 19/89, BSG, Urteil vom 17.12.2002, a.a.O.).

    Nur wenn die Wohnstatt des Miteigentümers durch die ihren Anteilen entsprechende Nutzung der anderen Miteigentümer auf einen seinem ideellen Miteigentumsanteil entsprechenden realen Grundstücks- oder Gebäudeteil beschränkt ist, kann für die Bewertung, ob das im Miteigentum stehende Hausgrundstück angemessen ist, auf den aufgrund des Miteigentumsanteils als Wohnstatt genutzen Teil des Grundstücks abgestellt werden (BVerwG, Urteil vom 25.06.1992, Az.: 5 C 19/89, Rdn. 12; BSG, Urteil vom 30.05.1990, Az.: 11 RAr 33/88, Rdn. 30, Urteil vom 17.12.2002, Az.: B 7 AL 126/01 R, Rdn. 36).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 1096/17

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Wenn die Wohnstatt des Miteigentümers durch die ihren Anteilen entsprechende Nutzung der anderen Miteigentümer auf einen seinem ideellen Miteigentumsanteil entsprechenden realen Grundstücks- oder Gebäudeteil beschränkt sei, könne für die Bewertung, ob das im Miteigentum stehende Hausgrundstück angemessen sei, auf den aufgrund des Miteigentumsanteils als Wohnstatt genutzten Teil des Grundstücks abgestellt werden (BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R; BVerwG, Urteil vom 25.06.1992 - 5 C 19/89; LSG NRW, Urteil vom 30.06.2011 - L 7 AS 79/08; SG Detmold, Urteil vom 17.04.2014 - S 18 AS 2103/12; SG Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2016 - S 17 AS 2487/15).
  • BVerwG, 26.07.1995 - 5 B 125.95

    Bewertung der 'Angemessenheit' eines Hausgrundstücks auf Grundlage des

    Daran fehlt es hier schon deshalb, weil das in der Beschwerdebegründung als Divergenzentscheidung genannte Urteil des beschließenden Senats vom 25. Juni 1992 (BVerwGE 90, 252) zu § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 1987 (BGBl I S. 401, 494) und nicht zu der im Fall des Klägers maßgeblichen Fassung ergangen ist, die diese Vorschrift durch das Änderungsgesetz vom 10. Dezember 1990 (BGBl I S. 2644) erhalten hat; das Berufungsgericht hat also nicht "in Anwendung derselben Rechtsvorschrift" entschieden.

    Das entspricht den vom Senat im Urteil vom 25. Juni 1992 aufgestellten Rechtssätzen (vgl. BVerwGE 90, 252 [BVerwG 25.06.1992 - 5 C 19/89]) und läßt einen Rechtssatz des Inhalts,.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 273/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung einer Eigenheimzulage als

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2020 - L 4 AS 167/20

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Instandhaltungs- und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 43/08

    Sozialhilfe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2023 - L 7 AS 603/21
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 335/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 8 SO 155/07
  • SG Osnabrück, 04.01.2006 - S 23 AS 482/05
  • LG Koblenz, 21.07.1992 - 10 T 56/92

    Nebengebühren bei Kaufpreishinterlegung

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